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Subventions-und Vergaberecht

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden regelmäßig mit der Maßgabe gewährt, die vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Damit ist das Vergaberecht zwar nicht unmittelbar kraft Gesetzes anwendbar, ein Verstoß führt gleichwohl zu gravierenden Folgen. Kommt es trotz ordnungsgemäßer Führung des Verwendungsnachweises nach vielen Jahren zu Rückforderungen von Förderbeträgen, bieten wir Beratung und die Begleitung von Rückforderungsprozessen.

Im Bereich des Vergaberechts spielt nach Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeverordnung die hergebrachte Unterteilung zwischen Aufträgen oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte bei der Rechtsanwendung eine immer geringere Rolle. Zu Einzelfragen des Vergaberechts sowie bei der Abwehr von Rechtsschutzanträgen beraten wir schwerpunktmäßig die öffentliche Hand.