Gruppe von großen Betonröhren für Kanalbau

Kommunalabgabenrecht

Steuern, Gebühren und Beiträge – das sind die von den Kommunen erhobenen Abgaben. Die bekanntesten Abgaben sind wohl die Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen wie die Abwasserbeseitigung und die Abfallentsorgung oder Beiträge für die Ersterschließung oder den nachträglichen Ausbau von Straßen bzw. den Kanalanschluss. Neben der Prüfung von Beitragsbescheiden oder Grundbesitzabgabenbescheiden ist besonders die Berechnung von Gebühren und Beiträgen (Gebühren- oder Beitragskalkulation) ein Schwerpunkt unserer Beratung. Bei der Kalkulation von Benutzungsgebühren, insbesondere für Abfall oder Abwasser, spielt regelmäßig das Preisrecht eine entscheidende Rolle. Zunehmende Bedeutung gewinnt die Frage der Erhebung von Grundgebühren, um die Kosten einer Einrichtung sachgerecht zu verteilen.

Eine Besonderheit stellen Gebühren und Beiträge für die Wasserverbände dar, die z.B. für den seitlichen Einzugsbereich eines Gewässers durch die Kommunen erhoben werden. Hierbei stellen Gebührenkalkulation, Maßstabsbildung und Verteilung eine große Herausforderung dar.