Abstrakte Glasfassade eines modernen Gebäudes

Preisrecht und Haushaltsrecht

Das Preisrecht ist eine in der Praxis weitgehend unbekannte Materie – zu Unrecht. Jeder Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand unterliegt den Bestimmungen des Preisrechts. Entweder existiert ein Marktpreis für die nachgefragte Leistung oder es ist ein Selbstkostenpreis zu bilden. Probleme bereiten dabei nicht nur die Abgrenzung der Preistypen, sondern auch die Auswirkungen der fehlerhaften Preisbildung auf den geschlossenen Beschaffungsvertrag. Die Marktpreisbildung im Vergabeverfahren ist eine nach wie vor ungelöste Frage.

Praktisch für jeden Bürger wird das Preisrecht bei der Kontrolle von Benutzungsgebühren z. B. für die Abfallentsorgung, wenn ein Privatunternehmen beteiligt ist.

Für Unternehmen mit Aufträgen, für die das Preisrecht gilt, ist Rechtssicherheit von großer Bedeutung. Der Schutz vor Rückforderungsansprüchen nach einer Preisprüfung oft lange nach Beendigung des Auftrags gehört dabei zu unserem Tätigkeitsspektrum.

Für die öffentliche Hand stellen sich zudem regelmäßig zusätzlich haushaltsrechtliche Fragen, etwa im Zusammenhang mit der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.